
Seit dem 1. Januar 2024 können Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftiger Person in Anspruch nehmen. 🏥💕
Diese Änderung bedeutet, dass die Unterstützung nicht mehr auf insgesamt 10 Tage je Pflegebedürftigen begrenzt ist. Eine wertvolle Erleichterung, die mehr Flexibilität und Anerkennung für die unermüdliche und liebevolle Pflege bietet, die Angehörige leisten. 💪❤️
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